Allgemeine Geschäftsbedingungen der Michael Schoner-Software
 
1. Geltungsbereich 
 
1.1. Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Michael Schoner sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.
 
2. Vertragsabschluß 
 
2.1. Angebote von Michael Schoner sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Michael Schoner oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags durch Michael Schoner zustande. Im Fall der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, kann Michael Schoner 15% des Auftragswertes berechnen.
 
3. Rechte an Softwareprodukten 
 
3.1. Mit der Lieferung und Bezahlung von Softwareprogrammen wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Nutzung eines Programmes darf nur auf einem Computersystem (eine Installation) erfolgen. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder teilweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Erwerber nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Erwerber zu Datensicherungszwecken für sich anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Erwerber nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Der Erwerber verpflichtet sich, die Programme an Dritte weder weiterzugeben noch sonst in irgend einer Form zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen des Erwerbers oder Tochtergesellschaften . Ausgeschlossen ist auch die Reproduktion des Programmes ganz oder auszugsweise zum Zwecke der gleichzeitigen mehrfachen Verwendung innerhalb eines Betriebes des Erwerbers zur Benutzung auf mehreren Computersystemen. Für die Programmhandbücher und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich Reproduktion und Weitergabe. Hat der Erwerber das Programm oder den Programmträger zum Wiederverkauf erworben, so ist es ihm nicht gestattet, das Programm ganz oder teilweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zweck der Datensicherung. 
3.2. Der Wiederverkäufer darf die Programme an Dritte erst dann übergeben, wenn sich diese zur Einhaltung der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Michael Schoner sowohl gegenüber dem Wiederverkäufer als auch gegenüber Michael Schoner verpflichtet haben.
 
4. Lieferung 
 
4.1. Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die von Michael Schoner erteilte Auftragsbestätigung und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers maßgeblich. Michael Schoner ist zu Teillieferungen berechtigt. 
4.2. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der Bestellung erfüllen oder beinhalten. 
4.3. Produktspezifikationen, Preise sowie Verkaufskonditionen können ohne Verlautbarung verändert werden. Produkte bzw. einzelne Formate können zu jedem Zeitpunkt ohne Verlautbarung aus dem Verkaufsprogramm genommen werden. 
4.4. Verzögert sich eine Leistung über den von Michael Schoner zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach einer vom Besteller schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden. Kommt Michael Schoner mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für Michael Schoner unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung durch Michael Schoner beruhen. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einflußbereich von Michael Schoner liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre, ist Michael Schoner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadensersatzpflicht eintritt. 
4.5. Versand und Zustellung erfolgt auf Rechnung des Bestellers. 
4.6. Mit der Aufgabe zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Bei Abholung der Ware geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.
 
5. Zahlung 
 
5.1. Die von Michael Schoner gelegten Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 15. Tag nach Rechnungslegung Verzugszinsen in der Höhe von 12% per anno verrechnet. 
5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Michael Schoner berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung eine Rechnung zu legen. 
5.3. Der Besteller ist weder berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten noch mit eigenen Ansprüchen aufzurechnen. 
5.4. Der Besteller ist verpflichtet, Michael Schoner alle bei der Verfolgung ihrer Ansprüche entstandenen Kosten zu ersetzen.
 
6. Eigentumsvorbehalt 
 
6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von Michael Schoner. 
6.2. Auf Verlangen von Michael Schoner ist der Besteller verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Käufer Michael Schoner unverzüglich zu benachrichtigen. 
6.3. Veräußert der Besteller die im Eigentum der Michael Schoner stehenden Ware, überträgt der Besteller die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen an Michael Schoner. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen verkauft, so beschränkt sich die Abtretung der Kaufpreisforderung auf die Höhe des Wertes, der aus dem Eigentum der Michael Schoner stammenden Ware. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an Michael Schoenr abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Michael Schoner ist berechtigt, die Abtretung offenzulegen oder vom Besteller die Anzeige an den Schuldner zu verlangen.
 
7. Gewährleistungen 
 
7.1. Michael Schoner übernimmt keine Garantie für Softwareprodukte und für die von ihr erbrachten sonstigen Dienstleistungen, insbesondere nicht für deren Verwendbarkeit für bestimmte Zwecke. Der Empfänger (Besteller) ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Produkte und entgegengenommenen sonstigen Dienstleistungen und für die Datensicherung. Michael Schoner haftet nur für Schäden, soferne ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und in jedem Fall nur bis zur Höhe des eigenen Verdienstes
(Handelsspanne) bzw. des Auftragswertes abzüglich eigener Aufwendungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen und Zinsverlusten und von Schäden Dritter aus Ansprüchen gegen Michael Schoner ist in jedem Fall ausgeschlossen. 
7.2. Der Besteller verpflichtet sich, die von Michael Schoner gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von acht Tagen gegenüber Michael Schoner schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers. Wenn ohne Genehmigung durch Michael Schoner an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt werden, ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Bei verdeckten Mängeln läuft die Frist von 8 Tagen zur Anzeige ab Entdeckung. 
7.3. Jedes Softwareprogramm, welches nachweislich einen Fehler des Trägermaterials aufweist, wird dem Besteller von Michael Schoner kostenlos repariert bzw. ersetzt, wenn dieses innerhalb der in Punkt 7.2. gesetzten Frist schriftlich bei Michael Schoner beanstandet wird. 
7.4. Eine Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach Wahl von Michael Schoner auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Verwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist Michael Schoner berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Dritten bestehenden Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich von Michael Schoner. 
7.5. Soweit Michael Schoner Standard-Software Dritter dem Besteller überläßt, sind deren Allgemeine Geschäftsbedingungen/Endkundenlizenzvereinbarungen, insbesondere auch die darin enthaltenen Garantie- und Gewährleistungserklärungen Teil der vorliegenden Vereinbarung. Michael Schoner schließt jede Gewährleistung und Haftung aus, die über den Inhalt der Erklärung dieses Dritten hinausgeht. 
7.6. Werden weitere Vereinbarungen Teil dieser Vereinbarung gemäß Punkt 7.5. erklärt der Kunde auch englische Vertragstexte als authentisch zu akzeptieren und auf eine Übersetzung in die deutsche Sprache ausdrücklich zu verzichten.
 
8. Sonstige Bestimmungen 
 
8.1. Es gilt die Anwendung österreichischen Rechts zwischen Michael Schoner und dem Kunden als vereinbart. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
8.2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Michael Schoner und dem Besteller gilt Schwaz als vereinbart, Erfüllungsort ist Vomp. 
8.3. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. 
8.4. Gutschriften werden nur auf von Michael Schoner mittels Retournummern registrieren Waren erteilt. Rücksendungen ohne Retournummern werden nicht angenommen und auf Kosten des Versenders zurückgeschickt. 
 

Kontakt

Michael Schoner
Fiecht Pax 53
Vomp
6134

069919062862

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